Die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter IHK vermittelt essentielle Kenntnisse im Rechnungswesen und eröffnet vielschichtige Karrieremöglichkeiten. Bilanzbuchhalter erstellen Finanzabschlüsse, führen Analysen durch und kalkulieren, um die finanzielle Lage des Unternehmens transparent zu machen. Ihre Expertise ist gefragt, da sie die Rentabilität von Geschäftsaktivitäten bewerten und wichtige Empfehlungen für die Unternehmensleitung abgeben.
Hybrider Unterricht kombiniert Präsenz- und Online-Unterricht. Lernende können sich entweder persönlich im Schulungsraum oder online von einem beliebigen Ort aktiv am Unterrichtsgeschehen beteiligen. Die Entscheidung, ob ein Teilnehmer am Präsenz- oder Online-Unterricht teilnimmt, kann von ihm für jeden Kurstag neu entschieden werden. Dies ermöglicht dem Teilnehmenden maximale Flexibilität bei der Weiterbildung.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Brenner-Schäffer-Str. 26
Die gesamte Weiterbildung erfolgt über das Internet. Teilnehmende und Dozenten sind nicht physisch am selben Ort, sondern nutzen Videokonferenzen, Lernplattformen, digitalen Materialien und Online-Tools für den Online-Unterricht. Der Unterricht findet live (synchron) statt.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Nr. 25220MA020
Inhalt
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
- Ordnungsgemäße Buchführung nach gültigem Recht
- Erstellung von Jahresabschlüssen
- Wesentlichen Regelungen des internationalen Bilanzrechts nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
- Jahresabschlüsse mit Hilfe von Kennzahlen und Cashflow-Rechnungen analysieren und interpretieren
- Zeitliche und betriebliche Vergleiche von Jahresabschlüssen
Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
- Regelungen des Körperschaftsteuerrechts und des Einkommensteuerrechts in Abhängigkeit von der Rechtsform eines Unternehmens
- Gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage entwickeln und Gewerbesteuererklärung aufbereiten
- Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen
- Weitere steuerrechtliche Themen (Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer)
Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
- Methoden und Instrumente der Finanzierung und der Investitionsrechnungen
- Finanz- und Liquiditätsplanungen
- Methoden zur Kapitalbeschaffung unter Berücksichtigung der Rechtsform des Unternehmens
- Investitionsbedarf feststellen und die optimale Investition ermitteln
Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
- Instrumente der Kosten- und Leistungsrechnung
- Methoden der kurzfristigen Erfolgsrechnung
- Grundzüge des Controllings und des Kostenmanagements
Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
- Aufbau eines internen Kontrollsystems
- Risiken identifizieren und dokumentieren
- Methoden zur Beurteilung von Risiken einsetzen und Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken entwickeln
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
- Kommunikation mit internen und externen Partnern
- Kriterien für die Personalauswahl festlegen sowie bei der Personalrekrutierung mitwirken
- Anwendung situationsgerechter Führungsstile
- Berufsausbildung planen und durchführen
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren
- oder einen der folgenden Abschlüsse:
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
- einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis
- oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Zielgruppe und Einstufung/Level
Diese Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter IHK richtet sich an qualifizierte Fachkräfte, wie erfahrene Sachbearbeiter und Wirtschaftswissenschaftler, die bereits Aufgaben im Bereich des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens wahrnehmen. Die Weiterbildung spricht insbesondere Fachkräfte an, die eine erweiterte Verantwortung im Finanz- und Rechnungswesen anstreben oder sich auf eine Führungsposition vorbereiten möchten.
Bachelor-Niveau DQR6
Die erfolgreich absolvierte Prüfung bietet eine praxisnahe Alternative zu einem Studium, da der Abschluss nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen auf Stufe 6 gleichrangig einem Bachelor-Abschluss eingeordnet ist.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.