Das Seminar zur Exportkontrolle vermittelt Kenntnisse über Verfahren und Vorschriften zur Prüfung von Exporten hinsichtlich Empfänger, Verwendungszweck und Zielort. Es behandelt genehmigungspflichtige Dual-use-Güter, Rüstungsgüter sowie deren Klassifizierung und die Erfassung von Ersatzteilen. Zudem werden Erleichterungen bei Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungspflichten für nicht-gelistete Güter und Einschränkungen beim Technologietransfer sowie Lieferverbote für bestimmte Empfänger thematisiert. Abschließend wird die Organisation der Exportkontrolle zur Vermeidung rechtlicher Sanktionen betrachtet.
Termine und Preise
Der traditionelle Unterricht findet in einem physischen Schulungsraum statt, wo Dozenten und Teilnehmer direkt miteinander interagieren. Das bietet den Vorteil einer direkten Kommunikation, persönlichen Interaktionen und sofortigen Rückmeldungen.
Nr. 25501MA110
Inhalt
- Aufbau des Exportkontrollrechts (Struktur und Systematik)
- Umgang mit den Güterlisten und den bestehenden Hilfsmitteln zur Einordnung der Waren
- Ausfuhrkontrolle bei nicht-gelisteten Gütern
- Ausfuhren und Verbringungen mittels elektronischer Medien
- Länderembargos und Finanzsanktionen der EU gegen gelistete Empfänger
- Die Organisation der innerbetrieblichen Exportkontrolle
- Die Bearbeitung des Ausfuhrgenehmigungsantrages
- Die straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften und wer haftet bei Verstößen
Zielgruppe und Einstufung/Level
Zielgruppe des Seminars sind Exportkontrollbeauftragte sowie Mitarbeiter aus den Bereichen Zoll, Einkauf und Vertrieb, die mit der Gewährleistung der Exportkontrolle betraut sind. Darüber hinaus richtet sich das Seminar an Fachkräfte aus der Rechtsabteilung, Compliance-Beauftragte, die Unternehmensleitung sowie alle weiteren Mitarbeiter, die an Prozessen beteiligt sind, die die Einhaltung von Exportvorschriften betreffen. Auch Unternehmen, die in internationalen Märkten tätig sind, können von den Inhalten des Seminars profitieren.