Die Weiterbildung zum Fachwirt für Außenwirtschaft IHK vermittelt essentielle Kenntnisse für die eigenverantwortliche Planung und Durchführung internationaler Geschäfte. Dabei werden Strategien für den Markteintritt und das interkulturelle Management erarbeitet sowie Risiko- und Changemanagement behandelt. Ziel ist die Erweiterung der beruflichen Handlungskompetenz, sodass Absolventen in der Lage sind, verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben in Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen zu übernehmen, unter Berücksichtigung nachhaltiger ökonomischer, ökologischer und ethischer Aspekte.
Nr. 25210MA055
Inhalt
International Business Management umsetzen
- Unterstützung der Entwicklung von internationalen Markteintritts- und Wertschöpfungsstrategien vor dem Hintergrund einer globalen Wirtschaft
- Analysieren des eigenen betriebswirtschaftlichen Aufgabenbereichs und Entwicklung von Vorschlägen zur Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen
- Umsetzen betrieblicher Ziele und Strategien sowie Entwickeln von daraus resultierenden Markt- und Wachstumschancen
- Erarbeiten, Umsetzen und Auswerten von länderspezifischen Marketingkonzepten
- Berücksichtigen von Aspekten des interkulturellen Managements
- Berücksichtigen der Leitlinien der Geschäftsethik, der Governance und der Nachhaltigkeit
Risk- und Changemanagement sicherstellen
- Beurteilen von Chancen und Risiken von Außenwirtschaftsgeschäften sowie Vorbereiten von erforderlichen Maßnahmen im internationalen Geschäft
- Erkennen von veränderten Rahmenbedingungen sowie Entwickeln und Vorschlagen erforderlicher Umsetzungsstrategien als unternehmerische Reaktion
- Gestalten und Optimieren der Arbeitsprozesse und -abläufe unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte
- Erstellen einer Wirtschaftlichkeitsrechnung und Prüfen der Machbarkeit unternehmerischer Vorhaben
- Entwickeln von Konzepten zur Vorbereitung von Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen auf der Basis von Kennzahlen
- Auswählen und Anwenden von Maßnahmen zur Risikominimierung
- Aufstellen, Überwachen und Anpassen von Budgets
Außenhandelsgeschäfte durchführen
- Vergleichen und Beurteilen von verschiedenen Varianten zur Durchführung von Außenhandelsgeschäften
- Überprüfen von rechtlichen Regulierungen in der Außenwirtschaft
- Durchführen einer Außenhandelskalkulation
- Bewerten der unterschiedlichen Transportmöglichkeiten unter ökonomischen, logistischen und ökologischen Gesichtspunkten
- Erstellen von Entscheidungsvorlagen zur Durchführung von Außenhandelsgeschäften
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
- Mit internen und externen Partnern situationsgerecht kommunizieren sowie Präsentationstechniken zielgerichtet einsetzen,
- Kriterien für die Personalauswahl festlegen und begründen sowie bei der Personalrekrutierung mitwirken
- Personaleinsatz planen und steuern
- Führungsmethoden situationsgerecht anwenden
- Berufsausbildung planen und durchführen
- Berufliche Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen fördern
- Arbeits- und Gesundheitsschutz gestalten
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Groß- und Außenhandelskaufmann oder Groß- und Außenhandelskauffrau, Kaufmann oder Kauffrau im Einzelhandel, Industriekaufmann oder Industriekauffrau und Speditionskaufmann oder Speditionskauffrau sowie eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von zwei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zielgruppe und Einstufung/Level
Die Weiterbildung zum Fachwirt für Außenwirtschaft IHK richtet sich an Personen mit kaufmännischer Berufserfahrung, die ihre Qualifikationen durch Kenntnisse im Außenhandel ergänzen und einen anerkannten Abschluss auf Bachelor-Niveau erlangen möchten. Der Lehrgang ist geeignet für Berufstätige im Bereich des Außenhandels, die sich auf Fach- und Führungsaufgaben vorbereiten und ihre Kenntnisse vertiefen möchten. Der Lehrgang bietet eine fundierte Ausbildung, um die Übernahme anspruchsvollerer Aufgaben im internationalen Handel zu ermöglichen.
Bachelor-Niveau DQR6
Die erfolgreich absolvierte Prüfung bietet eine praxisnahe Alternative zu einem Studium, da der Abschluss nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen auf Stufe 6 gleichrangig einem Bachelor-Abschluss eingeordnet ist.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.