Die Weiterbildung zum Industriemeister Printmedien IHK qualifiziert Fachkräfte für Führungspositionen in der Medienbranche, insbesondere in Medienunternehmen, Werbeagenturen und Druckereien. Absolventen übernehmen eigenverantwortliche Aufgaben, beraten Kunden und setzen Druckaufträge um. Ein Schwerpunkt liegt auf betriebswirtschaftlichem Handeln, das für die Planung, Steuerung und Kontrolle von Medienproduktionen erforderlich ist. Die Weiterbildung kombiniert technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Aspekte, sodass die Teilnehmer umfassend auf die Herausforderungen der Branche vorbereitet werden.
Hybrider Unterricht kombiniert Präsenz- und Online-Unterricht. Lernende können sich entweder persönlich im Schulungsraum oder online von einem beliebigen Ort aktiv am Unterrichtsgeschehen beteiligen. Die Entscheidung, ob ein Teilnehmer am Präsenz- oder Online-Unterricht teilnimmt, kann von ihm für jeden Kurstag neu entschieden werden. Dies ermöglicht dem Teilnehmenden maximale Flexibilität bei der Weiterbildung.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Gewerbepark B27
Nr. 25410MA040
Inhalt
Rechtsbewusstes Handeln
- Arbeitsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern
- Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes
- Rechtliche Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
- Arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen
- Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen;
- Produkthaftung sowie Datenschutz
Betriebswirtschaftliches Handeln
- Ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen
- Grundsätze der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation
- Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
- Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung
- Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren
Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
- Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
- Anwenden von Präsentationstechniken
- Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
- Anwenden von Projektmanagementmethoden
- Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen
Zusammenarbeit im Betrieb
- Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung des Einzelnen
- Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima
- Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
- Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
- Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume
- Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte
Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
- Analysieren und Bewerten von Print- und Digitalmedienprodukten und von deren Produktionsprozessen,
- Analysieren von Auftragsanforderungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Produktspezifikationen sowie Umsetzen dieser Auftragsanforderungen in die Planung von Produktionsprozessen
- Optimieren von vernetzten Prozessen
- Mitwirken bei der Entwicklung von innovativen Print- und Digitalmedienprodukten unter Berücksichtigung intermedialer Gesichtspunkte
- Vorbereiten von Investitionsentscheidungen
- Planen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes
Druck und Druckveredelung (Wahlpflichtfach)
- Beurteilen von Produktionsergebnissen der Druckvorstufe hinsichtlich der Umsetzbarkeit von Aufträgen in Druck, Druckveredelung und Druckweiterverarbeitung
- Planen und Organisieren von Produktionsabläufen der Druck- und Druckveredelungsprozesse
- Beurteilen, Auswählen und Einsetzen von Produktionsmitteln sowie von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen für Druck- und Druckveredelungsprozesse
- Beurteilen und Optimieren von Druck- und Druckveredelungsprozessen
- Beurteilen von Produktionsergebnissen, auch unter Berücksichtigung der Anforderungen nachgelagerter Prozesse
- Beurteilen, Auswählen und Einsetzen von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition
- Durchführen von spezifischen qualitätssichernden Maßnahmen in Druck und Druckveredelung
Druckweiterverarbeitung (Wahlpflichtfach)
- Beurteilen von Produktionsergebnissen der vorgelagerten Prozesse hinsichtlich der Umsetzbarkeit von Aufträgen in der Druckweiterverarbeitung
- Planen und Organisieren von Produktionsabläufen der Druckweiterverarbeitungsprozesse
- Beurteilen, Auswählen und Einsetzen von Produktionsmitteln sowie von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen für Druckweiterverarbeitungsprozesse
- Beurteilen und Optimieren von Druckweiterverarbeitungsprozessen
- Beurteilen von Produktionsergebnissen, auch unter Berücksichtigung der Anforderungen nachgelagerter Prozesse
- Beurteilen, Auswählen und Einsetzen von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition
- Durchführen von spezifischen qualitätssichernden Maßnahmen der Druckweiterverarbeitung
Personalmanagement
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs
- Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und Stellenbeschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen
- Durchführen von Potenzialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien sowie Beurteilen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
- Auswählen und Einsetzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und ihrer Interessen
- Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln
- Lösen von Problemen und Konflikten
- Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen, Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
- Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
- Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an kontinuierlichen Verbesserungsprozessen
- Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs
- Planen, Durchführen, Veranlassen und Überprüfen von Maßnahmen der Personalentwicklung
- Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung
Vertriebs- und Geschäftsprozesse
- Erkennen von Marktpotenzialen für Produkte und Dienstleistungen, Entwickeln und Umsetzen von Vertriebsstrategien und -zielen sowie Auswählen von Vertriebskanälen
- Interpretieren von Ergebnissen der Marktforschung für die Kundenberatung
- Definieren betrieblicher Prozesse und ihrer Anforderungen im Rahmen des Qualitätsmanagements
- Anwenden von Methoden zur Sicherung und kontinuierlichen Verbesserung der Qualität, insbesondere der Produktqualität, und zur Steigerung der Kundenzufriedenheit
- Vor- und Nachbereiten sowie Begleiten von Audits
- Berücksichtigen der Vorschriften des Presse-, Persönlichkeits-, Urheber- und Wettbewerbsrechts
- Berücksichtigen der Vorschriften des Vertrags-, Handels- und Steuerrechts
- Berücksichtigen von Aspekten der IT-Sicherheit und der Vorschriften des Datenschutzes
Kostenmanagement
- Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten von Kosten
- Überwachen und Einhalten von Budgets und Projektkosten
- Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft
- Anwenden von Kalkulationsverfahren einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung
- Beurteilen und Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft
- Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung und
- Fördern des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet ist, oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann nur ablegen, wer nachweist, dass er oder sie den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ abgelegt hat. Die Zulassung zur Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre vor dem Beginn der Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ erfolgt sein.
Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zielgruppe und Einstufung/Level
Die Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister Printmedien IHK richtet sich an Fachkräfte aus der Druck- und Medienwirtschaft und vermittelt wichtige Kompetenzen für Fach-, Organisations- und Führungsaufgaben. Die Teilnehmenden lernen, Produktions- und Arbeitsabläufe effizient zu steuern, Kosten zu berücksichtigen und die Produktqualität zu sichern. Zudem werden sie auf moderne Methoden und Systeme vorbereitet, um flexibel auf Neuerungen reagieren zu können.
Bachelor-Niveau DQR6
Die erfolgreich absolvierte Prüfung bietet eine praxisnahe Alternative zu einem Studium, da der Abschluss nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen auf Stufe 6 gleichrangig einem Bachelor-Abschluss eingeordnet ist.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.