Die Weiterbildung zum Personalfachkaufmann IHK qualifiziert Fachkräfte im Personalwesen und reagiert auf den steigenden Bedarf an geschulten Mitarbeitern. Sie vermittelt praktische Kenntnisse der grundlegenden Prinzipien des Personalmanagements und führt zu einem IHK-Abschluss auf Bachelor-Niveau, der hervorragende Karrieremöglichkeiten eröffnet. Angesichts des Fachkräftemangels gewinnt das interne Personalmanagement an Bedeutung und umfasst vielfältige Aufgaben. Die Weiterbildung bereitet darauf vor, Mitarbeiter effektiv zu verwalten und die Abläufe in der Personalabteilung zu optimieren.
Hybrider Unterricht kombiniert Präsenz- und Online-Unterricht. Lernende können sich entweder persönlich im Schulungsraum oder online von einem beliebigen Ort aktiv am Unterrichtsgeschehen beteiligen. Die Entscheidung, ob ein Teilnehmer am Präsenz- oder Online-Unterricht teilnimmt, kann von ihm für jeden Kurstag neu entschieden werden. Dies ermöglicht dem Teilnehmenden maximale Flexibilität bei der Weiterbildung.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Im Gewerbepark B27
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Gewerbepark B27
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Brenner-Schäffer-Str. 26
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Brenner-Schäffer-Str. 26
Die gesamte Weiterbildung erfolgt über das Internet. Teilnehmende und Dozenten sind nicht physisch am selben Ort, sondern nutzen Videokonferenzen, Lernplattformen, digitalen Materialien und Online-Tools für den Online-Unterricht. Der Unterricht findet live (synchron) statt.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
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Nr. 25220MA010
Inhalt
Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
- Prozesse im Personalwesen gestalten
- Projekte planen und durchführen
- Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
- Beraten und Fachgespräche führen
- Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
- Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
- Sozialversicherungsrecht anwenden
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten
- Personalbeschaffung durchführen
- Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
- Personalwirtschaftliche Ziele
- Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
- Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
- Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
- Betriebliche Arbeitsformen mit gestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Personalwirtschaft haben.
Der Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (ADA-Schein) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Zielgruppe und Einstufung/Level
Der Praxisstudiengang zum Personalfachkaufmann IHK richtet sich an Personen, die bereits im Personalwesen tätig sind, wie beispielsweise Personalsachbearbeiter und Fachkräfte mit praktischer Personalerfahrung. Zielgruppe sind Mitarbeiter, die über eine kaufmännische Ausbildung oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann verfügen und in Personalabteilungen arbeiten. Diese Weiterbildung bietet die Möglichkeit, sich für qualifizierte und anspruchsvolle Tätigkeiten in der operativen Personalarbeit zu qualifizieren. Die Teilnehmer erwerben vertiefte Kenntnisse, die ihnen helfen können, ihre Karriereaussichten sowie Aufstiegsmöglichkeiten im Bereich Personalmanagement zu verbessern.
Bachelor-Niveau DQR6
Die erfolgreich absolvierte Prüfung bietet eine praxisnahe Alternative zu einem Studium, da der Abschluss nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen auf Stufe 6 gleichrangig einem Bachelor-Abschluss eingeordnet ist.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.