Die Weiterbildung zum Industriemeister Elektrotechnik IHK qualifiziert Fachkräfte für Führungspositionen in der Elektro- und Industriebranche. Sie vermittelt Kenntnisse in Produktion, Instandhaltung und Projektmanagement und ermöglicht so den beruflichen Aufstieg, auch zum Technischen Betriebswirt IHK. Mit Schwerpunkten in Infrastruktursystemen, Betriebstechnik sowie Automatisierungs- und Informationstechnik eröffnet die Qualifikation zahlreiche Karrierechancen und unterstützt den Unternehmenserfolg in einem sich wandelnden Arbeitsumfeld.
Termine und Preise
Hybrider Unterricht kombiniert Präsenz- und Online-Unterricht. Lernende können sich entweder persönlich im Schulungsraum oder online von einem beliebigen Ort aktiv am Unterrichtsgeschehen beteiligen. Die Entscheidung, ob ein Teilnehmer am Präsenz- oder Online-Unterricht teilnimmt, kann von ihm für jeden Kurstag neu entschieden werden. Dies ermöglicht dem Teilnehmenden maximale Flexibilität bei der Weiterbildung.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Gewerbepark B27
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Im Gewerbepark B27
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Im Gewerbepark B27
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Brenner-Schäffer-Str. 26
Der traditionelle Unterricht findet in einem physischen Schulungsraum statt, wo Dozenten und Teilnehmer direkt miteinander interagieren. Das bietet den Vorteil einer direkten Kommunikation, persönlichen Interaktionen und sofortigen Rückmeldungen.
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Badstraße 23
Die gesamte Weiterbildung erfolgt über das Internet. Teilnehmende und Dozenten sind nicht physisch am selben Ort, sondern nutzen Videokonferenzen, Lernplattformen, digitalen Materialien und Online-Tools für den Online-Unterricht. Der Unterricht findet live (synchron) statt.
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Nr. 25410MA020
Inhalt
Rechtsbewusstes Handeln
- Arbeitsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern
- Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes
- Rechtliche Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
- Arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen
- Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen
- Produkthaftung sowie Datenschutz
Betriebswirtschaftliches Handeln
- Ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen
- Grundsätze der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation
- Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
- Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung
- Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
- Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
- Anwenden von Präsentationstechniken
- Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
- Anwenden von Projektmanagementmethoden
- Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen
Zusammenarbeit im Betrieb
- Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung des Einzelnen
- Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima
- Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
- Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
- Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume
- Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt
- Oxydations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen
- Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
- Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen
- Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie ihre graphische Darstellung
Infrastruktursysteme und Betriebstechnik
- Projektieren von elektrotechnischen Systemen, insbesondere von Energieversorgungssystemen sowie Systemen der elektrotechnischen Ausstattung von Gebäuden, Anlagen und anderen Infrastruktursystemen
- Errichten von elektrotechnischen Systemen, insbesondere von Energieversorgungssystemen sowie Systemen der elektrotechnischen Ausstattung von Gebäuden, Anlagen und anderen Infrastruktursystemen
- Erstellen von Vorgaben zur Konfiguration von Komponenten, Geräten und elektrotechnischen Systemen
- Planen, Durchführen und Dokumentieren von Funktions- und Sicherheitsprüfungen
- Inbetriebnehmen und Abnehmen von Anlagen und Einrichtungen
- Inbetriebnehmen und Einrichten von Maschinen und Fertigungssystemen
- Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und Gewährleisten der Instandhaltungsqualität
- Aufrechterhalten der elektrischen Energieversorgung
Automatisierungs- und Informationstechnik
- Projektieren sowie Erweitern und Instandhalten von automatisierten Anlagen und Informationssystemen, auch bei laufender Produktion
- Auswählen und Konfigurieren von Systemen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Komponenten der Sensorik und Aktorik
- Planen, Durchführen und Dokumentieren von Funktions- und Sicherheitsprüfungen
- Inbetriebnehmen und Abnehmen von automatisierten Anlagen und Systemen
- Erstellen und Dokumentieren von Konstruktions- und Schaltungsunterlagen
- Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren von Fertigungsprozessen
- Beurteilen von Auswirkungen des Einsatzes neuer Bauelemente, Baugruppen, Verfahren und Betriebsmittel auf den Fertigungsprozess und Einleiten von Optimierungsprozessen
Betriebliches Kostenwesen
- Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten
- Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets
- Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft,
- Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation
- Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung
- Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung
- Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft
Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen und Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme
- Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und Kapazitätsplanungen
- Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition
- Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
- Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb
- Fördern des Mitarbeiterbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes
- Planen und Durchführen von
- Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen
- Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen
Personalführung
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs
- Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen
- Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen
- Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
- Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
- Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten
- Beteiligen der Mitarbeiter am kontinuierlichen Verbesserungsprozess
- Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen
Personalentwicklung
- Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs
- Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung
- Durchführung von Potentialeinschätzungen
- Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung
- Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen
- Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung
Qualitätsmanagement
- Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen und die Funktionsfelder
- Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter
- Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität, Produktqualität und Kundenzufriedenheit
- Kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
- zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Abweichend kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Der Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (ADA-Schein) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Zielgruppe und Einstufung/Level
Der Praxisstudiengang zum Geprüften Industriemeister Elektrotechnik IHK bietet Fachkräften mit relevanter praktischer Erfahrung die Möglichkeit, ihre beruflichen Perspektiven und Bildungsziele zu erweitern. Diese Weiterbildung ist ideal für Elektrofachkräfte und Mechatroniker, die ihre Kenntnisse auf einem hohen Niveau sowohl in der Praxis als auch in der Theorie vertiefen möchten. Darüber hinaus spricht der Praxisstudiengang all jene an, die eine Weiterbildung in Elektrotechnik auf Bachelor-Niveau anstreben, um ihre Qualifikation und Karrierechancen nachhaltig zu verbessern.
Bachelor-Niveau DQR6
Die erfolgreich absolvierte Prüfung bietet eine praxisnahe Alternative zu einem Studium, da der Abschluss nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen auf Stufe 6 gleichrangig einem Bachelor-Abschluss eingeordnet ist.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.