Die Weiterbildung zum Prozessmanager Mikrotechnologie IHK vermittelt Kompetenzen in der Planung, Betreuung, Optimierung und Dokumentation von mikrotechnologischen Produktions- und Analyseprozessen. Absolventen erlangen die Fähigkeit, Verantwortung für Projekte und Organisationseinheiten zu übernehmen, Produktionsabläufe effizient zu gestalten sowie stabilisierte Prozesse zu entwickeln. Zudem werden sie in der Führung von Teams geschult, um erfolgreich in der Mikrotechnologiebranche agieren zu können.
Nr. 25430MA020
Inhalt
Mitarbeiterführung und Personalmanagement
- Personalplanung und -auswahl
- Mitarbeiter- und Teamführung
- Arbeitsrecht
- Qualifizierung
Mikrotechnologie-Fachaufgaben
- Verfahrenstechnik der Mikrotechnologie
- Prozessmanagement in der Mikrotechnologie
- Qualitätssicherung von Prozessen und Produkten
- Betriebswirtschaftliches Handeln
Vorbereitung auf die betriebliche Projektarbeit
Voraussetzungen
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Mikrotechnologie und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Prozessmanagers Mikrotechnologie haben und eine Qualifikation eines Mikrotechnologie-Spezialisten oder eine nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
Zielgruppe und Einstufung/Level
Die Weiterbildung zum Prozessmanager Mikrotechnologie IHK richtet sich an Mikrotechnologen und Quereinsteiger in den Bereichen Halbleitertechnik, Mikrosystemtechnik sowie Aufbau- und Verbindungstechnik. Sie richtet sich insbesondere an Prozessmanager, Prozessplaner, Projektleiter, Prozessingenieure sowie Werks- und Betriebsleiter. Das Programm vermittelt praxisnahes Expertenwissen und bereitet die Teilnehmer auf die Herausforderungen in der modernen Mikrotechnologie vor.
Bachelor-Niveau DQR6
Die erfolgreich absolvierte Prüfung bietet eine praxisnahe Alternative zu einem Studium, da der Abschluss nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen auf Stufe 6 gleichrangig einem Bachelor-Abschluss eingeordnet ist.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.