Die Weiterbildung zum Industriefachwirt IHK vermittelt Fachkräften umfassende kaufmännische Kenntnisse und ein tiefes Verständnis für betriebliche Prozesse in der Industrie. Absolventen qualifizieren sich für Führungs- und Organisationsaufgaben und eröffnen sich Karrieremöglichkeiten in leitenden Positionen und Projektmanagement. Durch praxisnahe Ausbildung und aktuelle Branchentrends werden sie zu gefragten Führungspersönlichkeiten, die den Wandel in der Industrie aktiv mitgestalten.
Termine und Preise
Hybrider Unterricht kombiniert Präsenz- und Online-Unterricht. Lernende können sich entweder persönlich im Schulungsraum oder online von einem beliebigen Ort aktiv am Unterrichtsgeschehen beteiligen. Die Entscheidung, ob ein Teilnehmer am Präsenz- oder Online-Unterricht teilnimmt, kann von ihm für jeden Kurstag neu entschieden werden. Dies ermöglicht dem Teilnehmenden maximale Flexibilität bei der Weiterbildung.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Im Gewerbepark B27
WQ: 25.03.2026,
HQ: 30.03. und 31.03.2026
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Brenner-Schäffer-Str. 26
Der traditionelle Unterricht findet in einem physischen Schulungsraum statt, wo Dozenten und Teilnehmer direkt miteinander interagieren. Das bietet den Vorteil einer direkten Kommunikation, persönlichen Interaktionen und sofortigen Rückmeldungen.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Fleurystraße 5a
Die gesamte Weiterbildung erfolgt über das Internet. Teilnehmende und Dozenten sind nicht physisch am selben Ort, sondern nutzen Videokonferenzen, Lernplattformen, digitalen Materialien und Online-Tools für den Online-Unterricht. Der Unterricht findet live (synchron) statt.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
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WQ: 25.03.2026,
HQ: 30.03. und 31.03.2026
Nr. 25210MA010
Inhalt
Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen
- Unternehmenszusammenschlüsse
Recht und Steuern
- Rechtliche Zusammenhänge
- Steuerrechtliche Bestimmungen
Unternehmensführung
- Betriebsorganisation
- Personalführung
- Personalentwicklung
Rechnungswesen
- Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung
- Kosten-, Leistungs- und Planungsrechnung
Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Investitionen und Investitionsrechnung
- Finanzierung
- Angewandte Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling als Instrument der betriebswirtschaftlichen Steuerung
Produktionsprozesse
- Produktionsplanung und -steuerung
- Produktionstechnische Rahmenbedingungen
- Logistik, Lager und Transportwesen
- Bedarfsermittlung
Marketing und Vertrieb
- Marketingplanung und Instrumente
- Vertriebsmanagement
- Internationale Geschäftsbeziehungen und interkulturelle Kommunikation
- Rechtsaspekte
Wissens- und Transfermanagement
- Betriebliche Organisation
- Projektmanagement
- Informations- und Wissensmanagement
Führung und Zusammenarbeit
- Kommunikation und Kooperation
- Mitarbeitergespräche und Konfliktmanagement
- Ausbildung planen und durchführen
- Moderation und Präsentationstechniken
Voraussetzungen
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Abweichend ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zielgruppe und Einstufung/Level
Die Weiterbildung zum Industriefachwirt IHK richtet sich an erfahrene kaufmännische Fachkräfte, die ihre Kenntnisse vertiefen und Führungsaufgaben übernehmen möchten. Sie vermittelt praxisnahe betriebswirtschaftliche Kenntnisse und fördert die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu erkennen und Lösungen zu entwickeln. Absolventen können aktiv zur Optimierung von Geschäftsprozessen und zur Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens beitragen.
Bachelor-Niveau DQR6
Die erfolgreich absolvierte Prüfung bietet eine praxisnahe Alternative zu einem Studium, da der Abschluss nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen auf Stufe 6 gleichrangig einem Bachelor-Abschluss eingeordnet ist.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.