Aufstiegs-BAföG
Welche Kurse werden gefördert?
Lehrgänge/Praxisstudiengänge IHK der Höheren Berufsbildung (Aufstiegsfortbildung) mit mehr als 400 Unterrichtsstunden werden gefördert.
Aus unserem Angebot sind dies z. Bsp. Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt, Fachkaufleute Personalfachkaufmann und Bilanzbuchhalter, Betriebswirt, Technischer Betriebswirt, der Technische Industriemanager, die Meister-Lehrgänge, wie den Industriemeister Metall, oder Elektro und die IT-Professionals.
Wie sieht die Förderung aus?
Gefördert werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei Teilzeit- und Vollzeitlehrgängen und dies einkommens- und vermögensunabhängig.
Teilnehmer …
… erhalten 50% Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
… haben einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen (max. € 15.000) mit einer Befreiung von der Zins- und Tilgungspflicht für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme und einer Karenzzeit von zwei und längstens sechs Jahren
…, welche die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildung erfolgreich bestehen, werden 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen.
Voraussetzungen
Die Weiterbildung muss mind. 400 Unterrichtsstunden aufweisen und gilt sowohl für Vollzeit, Teilzeit und Blended-Learning-Modelle.
Weitere Informationen
Meisterbonus
Welche Kurse werden gefördert?
Absolventen, die eine IHK-Weiterbildungsprüfung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss nach dem 31. August 2013 erfolgreich absolviert haben, können in Bayern den Meisterbonus beantragen.
Wie sieht die Förderung aus?
Der Meisterbonus beträgt zur Zeit 3.000 Euro. Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der Bonus wird von der IHK ausbezahlt.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass der Absolvent der Weiterbildungsprüfung seinen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern hat. Die Prüfung muss auch im Freistaat abgelegt worden sein, sofern die Prüfung hier angeboten wird. Die Absolventen von IHK-Weiterbildungsprüfungen werden von der IHK nach erfolgreich abgelegter Prüfung über den Meisterbonus informiert.
Weitere Informationen
Angaben ohne Gewähr.