Technische Fachwirte IHK sind gefragte Experten, die betriebswirtschaftliches Wissen mit umfassenden Branchenkenntnissen kombinieren. Die Weiterbildung vermittelt wichtige Kenntnisse in Planung und Organisation und fördert die Vernetzung zwischen technischen und kaufmännischen Aspekten innerhalb von Unternehmen. Technische Fachwirte IHK können in Bereichen wie Arbeitsvorbereitung, Fertigungssteuerung, technischem Vertrieb und Einkauf tätig werden. Nach dem Abschluss besteht die Möglichkeit zur Weiterqualifikation zum Technischen Betriebswirt IHK oder Betriebswirt IHK und somit zum Einstieg in eine erfolgreiche Karriere in einem zukunftssicheren Umfeld.
Termine und Preise
Der traditionelle Unterricht findet in einem physischen Schulungsraum statt, wo Dozenten und Teilnehmer direkt miteinander interagieren. Das bietet den Vorteil einer direkten Kommunikation, persönlichen Interaktionen und sofortigen Rückmeldungen.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Badstraße 23
Nr. 25210MA020
Inhalt
Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen
Recht und Steuern
- Rechtliche Zusammenhänge
- Steuerrechtliche Bestimmungen
Unternehmensführung
- Betriebsorganisation
- Personalführung und -entwicklung
Rechnungswesen
- Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung und Planungsrechnung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
- Berücksichtigung der Auswirkungen naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeiten
- Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb
- Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen
- Anwenden von statischen Verfahren und Berechnungen
Werkstofftechnologie und technische Kommunikation
- Technologie der Werk- und Hilfsstoffe überblicken
- Prüfverfahren für Werkstoffe kennen
- Lesen technischer Zeichnungen und Dokumentationen
- Aus Zeichnungen Funktionen und Einzelteilen erkennen
Fertigungs- und Betriebstechniken
- Festlegen der anzuwendenden Fertigungsverfahren
- Unterscheiden von Arten der Fügetechniken
- Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess
- Planen, Einleiten und Überwachen von frist- und situationsgerechten Instandhaltungsmaßnahmen
- Beurteilen der numerischen Steuerungstechnik beim Einsatz von Werkzeugmaschinen
- Einsatzmöglichkeiten von Automatisierungssystemen
- Verstehen der Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Konstruktion und Fertigung
Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
- Marktforschung
- Preis-, Produkt-,Distributions- und Kommunikationspolitik
- Beschaffungs-, Produktions-, Distributions- und Entsorgungslogistik
Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
- Organisation der Produktion
- Produktionsprogrammplanung
- Arbeits- und Zeitwirtschaft
- Arbeitsablaufgestaltung und Arbeitsplatzgestaltung
- Fertigungssteuerung und Produktionsüberwachung
Qualitäts- und Umweltmanagement, Arbeitsschutz
- Bedeutung des Qualitätsmanagements
- Umweltschutztechniken und deren rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Führung und Zusammenarbeit
- Mitarbeitergespräche durchführen
- Konfliktmanagement
- Mitarbeiterförderung umsetzen
- Ausbildung planen und durchführen
- Moderation von Projektgruppen und Präsentationstechniken
Voraussetzungen
Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" oder "Technische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich nachweist.
Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer die Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und „Technische Qualifikationen“ erfolgreich abgelegt hat und ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Zielgruppe und Einstufung/Level
Die Weiterbildung zum Technischen Fachwirt IHK richtet sich an Fachkräfte aus kaufmännischen und gewerblich-technischen Berufen mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die Teilnehmenden bringen bereits fundiertes Fachwissen mit und sind in der Lage, kaufmännische und technische Aspekte zu verknüpfen. Der Technische Fachwirt analysiert und koordiniert komplexe Betriebsabläufe und optimiert Prozesse zwischen Technik und Wirtschaft. Diese Weiterbildung ist ideal für alle, die ihre Karrierechancen erweitern und eine Schnittstellenfunktion übernehmen möchten.
Bachelor-Niveau DQR6
Die erfolgreich absolvierte Prüfung bietet eine praxisnahe Alternative zu einem Studium, da der Abschluss nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen auf Stufe 6 gleichrangig einem Bachelor-Abschluss eingeordnet ist.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.