Die Weiterbildung zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt IHK bietet eine vielseitige Qualifikation im Bereich der kaufmännischen Weiterbildung, die sich über verschiedene Wirtschaftszweige wie Industrie, Handel und Dienstleistungen erstreckt. Nach einer kaufmännischen Ausbildung und erster Berufserfahrung können Teilnehmende das Niveau 6 im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR 6) erreichen und damit einen Abschluss auf Bachelor-Niveau erwerben. Zudem besteht die Möglichkeit, die Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt IHK zu absolvieren und so ein Master-Niveau (DQR 7) zu erreichen.
Termine und Preise
Hybrider Unterricht kombiniert Präsenz- und Online-Unterricht. Lernende können sich entweder persönlich im Schulungsraum oder online von einem beliebigen Ort aktiv am Unterrichtsgeschehen beteiligen. Die Entscheidung, ob ein Teilnehmer am Präsenz- oder Online-Unterricht teilnimmt, kann von ihm für jeden Kurstag neu entschieden werden. Dies ermöglicht dem Teilnehmenden maximale Flexibilität bei der Weiterbildung.
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Gewerbepark B27
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Im Gewerbepark B27
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Brenner-Schäffer-Str. 26
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Der traditionelle Unterricht findet in einem physischen Schulungsraum statt, wo Dozenten und Teilnehmer direkt miteinander interagieren. Das bietet den Vorteil einer direkten Kommunikation, persönlichen Interaktionen und sofortigen Rückmeldungen.
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Fleurystraße 5a
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Fleurystraße 5a
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Fleurystraße 5a
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Badstraße 23
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Die gesamte Weiterbildung erfolgt über das Internet. Teilnehmende und Dozenten sind nicht physisch am selben Ort, sondern nutzen Videokonferenzen, Lernplattformen, digitalen Materialien und Online-Tools für den Online-Unterricht. Der Unterricht findet live (synchron) statt.
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Nr. 25210MA005
Inhalt
Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen
- Unternehmenszusammenschlüsse
Recht und Steuern
- Rechtliche Zusammenhänge
- Steuerrechtliche Bestimmungen
Unternehmensführung
- Betriebsorganisation
- Personalführung
- Personalentwicklung
Rechnungswesen
- Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen
- Planungsrechnung
Betriebliches Management
- Betriebliche Planungsprozesse, unter Einbeziehung der Betriebsstatistik
- Organisations- und Personalentwicklung
- Informationstechnologie und Wissensmanagement
- Managementtechniken unter Einbeziehung von Zeitmanagement, Kreativitätstechniken und Entscheidungstechniken
Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
- Investitionsplanung und -rechnung
- Finanzplanung und Ermittlung des Finanzbedarfs
- Finanzierungsarten
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling
Logistik
- Einkauf und Beschaffung
- Materialwirtschaft und Lagerhaltung
- Wertschöpfungskette
- Aspekte der Rationalisierung
- Spezielle Rechtsaspekte
Marketing und Vertrieb
- Marketingplanung
- Marketinginstrumentarium und Marketing-Mix
- Vertriebsmanagement
- Internationale Geschäftsbeziehungen, Geschäftsentwicklung und interkulturelle Kommunikation
- Spezielle Rechtsaspekte
Führung und Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation
- Mitarbeitergespräche
- Konfliktmanagement
- Mitarbeiterförderung
- Ausbildung
- Moderation von Projektgruppen
- Präsentationstechniken
Voraussetzungen
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Abweichend ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zielgruppe und Einstufung/Level
Die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt IHK richtet sich an berufserfahrene Mitarbeiter aus den Bereichen Industrie, Handel, Dienstleistung und Verwaltung, die ihre fachlichen Qualifikationen sowohl theoretisch als auch praxisorientiert erweitern möchten. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen, verwaltenden oder einem verwandten Berufsfeld sowie ein beruflicher Werdegang. Diese Weiterbildung qualifiziert für Führungsaufgaben und bietet die Möglichkeit, sich gezielt auf eine Karriere in der Führungsebene vorzubereiten.
Bachelor-Niveau DQR6
Die erfolgreich absolvierte Prüfung bietet eine praxisnahe Alternative zu einem Studium, da der Abschluss nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen auf Stufe 6 gleichrangig einem Bachelor-Abschluss eingeordnet ist.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.