Die Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt IHK vermittelt essentielles Wissen für erfolgreiches Management, fokussiert auf unternehmerisches Denken und Handeln. Teilnehmende erwerben Kenntnisse in Marketing, Recht, Personalmanagement und Unternehmensführung, die sie befähigen, strategische Führungsaufgaben als Prokuristen oder Geschäftsführer zu übernehmen. Die internationale Ausrichtung ermöglicht auch Karrieren in globalen Unternehmen. Die Weiterbildung baut auf vorhandenen kaufmännischen Kenntnissen auf und erweitert die Handlungskompetenzen zur Lösung komplexer Herausforderungen. Der Praxisstudiengang gilt als attraktive Alternative zu einem Hochschulstudium und bereitet angehende Führungskräfte darauf vor, betriebswirtschaftliche Ziele zu definieren und umzusetzen, sowie in Bereichen wie Unternehmensberatung, Produkt- und Qualitätsmanagement zu arbeiten.
Nr. 2523021001
Inhalt
Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten
- Formulierung einer von ethischen Grundsätzen geprägte Unternehmenspolitik
- Grundsätze einer verantwortungsvollen, transparenten und auf eine langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtete Unternehmensführung
- Ableiten von Unternehmenszielen aus dem Unternehmensleitbild
- Maßstäbe und Standards als strategische Elemente für ein integriertes Managementsystem
- Trends erkennen und in der Unternehmensstrategie berücksichtigen
- Formen der Marktforschung anwenden und Marktanalysen entsprechend den Gegebenheiten des Unternehmens entwickeln und durchführen
- Compliance bei der Ausgestaltung der Strategiefelder
- Aus der Unternehmensstrategie abgeleitetes Personalmanagement ausgestalten
- Logistik als unterstützendes Element in der Unternehmensstrategie
Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten
- Kulturelle, rechtliche und wirtschaftliche Besonderheiten bei der Umsetzung von Strategien auf Auslandsmärkten beachten
- Grundlegende Entscheidungen vorbereiten
- Finanzierung und Liquidität im Hinblick auf strategische Entscheidungen sicherstellen
- Möglichkeiten der Rechtsanwendung, insbesondere auch der Gestaltung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes, für strategische Entscheidungen aufzeigen und bewerten
- Auswirkungen steuerlicher Regularien auf die Unternehmensstrategie aufzeigen und bewerten
- Ergebnisse des Controllings für strategische Entscheidungen nutzen
Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren
- Marketingstrategien und Marketinginstrumente entsprechend den Anforderungen nationaler und internationaler Märkte entwickeln und einsetzen
- Möglichkeiten der Finanzierung internationaler Geschäfte analysieren und passende Finanzierungsinstrumente einsetzen
- Leistungsprozesse unter Beachtung der Einflüsse der nationalen und internationalen Märkte gestalten und organisieren
- Auswirkungen technologischer Entwicklungen auf das Unternehmen berücksichtigen und darauf bezogene Maßnahmen umsetzen
- Qualitatives und quantitatives Personalmanagement sowie Personalführung gestalten
- Im Rahmen des Projektmanagements Projekte planen, steuern und kontrollieren
Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten
- Beschlussvorlagen für strukturelle Entscheidungen, insbesondere hinsichtlich des Standortes, vorbereiten
- Maßnahmen der strategischen Personalressourcen- und Nachfolgeplanung steuern
- Ausrichtung der Unternehmensorganisation an die Grundsätze einer verantwortungsvollen, transparenten und auf eine langfristige Steigerung des Unternehmenswerts orientierten Unternehmensführung sicherstellen
- Organisationsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung interkultureller und ethischer Aspekte ausrichten und überwachen
Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen
- Integrierte Managementsysteme ausgerichtet an den strategischen Vorgaben implementieren und weiterentwickeln
- Strategisches Controlling gestalten, überwachen und weiterentwickeln
- Informationssysteme an technologischen Entwicklungen ausrichten
- Personalmanagement gestalten, überwachen und weiterentwickeln
- Prozesse eines an ethischen Aspekten ausgerichteten Wertemanagements überwachen
Voraussetzungen
Zur schriftlichen Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
- eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“ oder zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,
- eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder 4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
- Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit der bezeichneten Personen vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.
Zum projektbezogenen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil bestanden hat.
Zielgruppe und Einstufung/Level
Diese Weiterbildung richtet sich an Personen aus unterschiedlichen beruflichen Hintergründen, die sich in bestehenden Führungspositionen weiterentwickeln möchten oder den Aufstieg in solche Positionen anstreben. Besonders Fachwirte und Fachkaufleute, die ihre Qualifikationen erweitern wollen, finden hier eine hervorragende Gelegenheit, sich für anspruchsvollere Aufgaben zu qualifizieren und ihre vorhandenen Kompetenzen zu vertiefen. Ebenso profitieren Führungskräfte und Selbständige, die ihre praktische Erfahrung durch betriebswirtschaftliches Wissen ergänzen möchten, um ihre Managementfähigkeiten zu stärken und langfristig erfolgreich zu agieren.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.
Anmeldung erwünscht
Teil 1: 10.06.2026
Teil 2: 11.06.2026
Teil 3: 17.06.2026
Prüfungsdatum
zur Prüfungsanmeldung