Die EU hat mit einer Reihe von Ländern Zollpräferenzen vereinbart. Eine Präferenz ist eine Minderung des allgemeinen Zollsatzes in vereinbarter Höhe, die jedoch nur für bestimmte Waren gilten. Das Land, in das die Ware exportiert wird, verzichtet nur dann auf die Erhebung der allgemeinen Zölle, wenn ein Präferenznachweis vorgelegt wird. Das Seminar vermittelt Kenntnisse des Ursprungsrechts und erklärt die Anwendung der komplizierten Vorschriften, wie z. B. welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme von Zollpräferenzen beachtet werden müssen.
Eine optimale Ergänzung zu diesem Seminar ist die Veranstaltung Warenursprung und Präferenzen-Online: Praxisworkshop Präferenzermittlung anhand von Beispielen.
Nr. 2550101103
Inhalt
- Unterscheidung: Ursprungsrecht / Präferenzrecht
- Das Warenursprungsrecht der EU
- Das Ursprungszeugnis
- Warenbezeichnung "Made in Germany"
- Das Präferenzrecht der EU: Arten der Präferenzregelungen
- Freiverkehrspräferenzen
- Ursprungspräferenzen
- Checkliste zum EWR-Abkommen
- Paneuropäische Kumulation
- Pan-Euro-Med Kumulation
- Lieferantenerklärungen und Präferenznachweise
- Präferenzrecht (Präferenznachweis z. B. EUR.1)
- Ermächtigter Ausführer / Registrierter Ausführer
- Präferenzberechtigter Verkehr mit anderen Staaten
Zielgruppe und Einstufung/Level
Exportleiter, Export- und Importsachbearbeiter.