Die Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen IHK eröffnet vielfältige Karrierechancen in einer dynamischen Branche. Absolventen übernehmen leitende Positionen in Kliniken, Rehabilitationszentren, Pflegeheimen und Rettungsdiensten, wo sie Arbeitsprozesse optimieren. Sie erwerben betriebswirtschaftliche Kenntnisse, die auch für angrenzende Bereiche wie Fitness und Wellness sowie für Tätigkeiten in Verbänden und Versicherungen relevant sind. Geprüfte Fachwirte sind in der Lage, komplexe Aufgaben in Planung, Organisation und Kontrolle eigenverantwortlich zu bewältigen und tragen zur aktiven Gestaltung des Gesundheits- und Sozialsektors bei.
Hybrider Unterricht kombiniert Präsenz- und Online-Unterricht. Lernende können sich entweder persönlich im Schulungsraum oder online von einem beliebigen Ort aktiv am Unterrichtsgeschehen beteiligen. Die Entscheidung, ob ein Teilnehmer am Präsenz- oder Online-Unterricht teilnimmt, kann von ihm für jeden Kurstag neu entschieden werden. Dies ermöglicht dem Teilnehmenden maximale Flexibilität bei der Weiterbildung.
Angaben ohne Gewähr; die Förderungsmöglichkeiten sind personenbezogen.
Nr. 25210MA025
Inhalt
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Erläutern der Prinzipien, Strukturen und Aufgaben der ökonomischen Prozesse
- Einordnen der Gesundheits- und Sozialpolitik in den nationalen und europäischen Kontext
- Erläutern rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen von Einrichtungen
- Entwickeln, Planen, Umsetzen und Evaluieren von betrieblichen Zahlen
- Beurteilen betrieblicher Zusammenhänge
- Gestalten und Optimieren von Prozessen
- Anwenden von Organisationstechniken
- Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Ermitteln und Festlegen von Qualitätszielen
- Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und -techniken
- Erfassung und Bewerten von Prozessdaten
- Weiterentwicklung eines Risikomanagements
- Anwendung von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Ermittlung und Planung von erforderlichen Schnittstellen
- Organisieren und Gestalten der Kommunikation zwischen den Berufsgruppen
- Überwachung und Evaluieren von Projekten und Projektgruppen
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Vorbereiten und Koordinieren von Jahresabschlussarbeiten
- Erläutern von Finanzierungssystemen im Gesundheits- und Sozialwesen
- Durchführung von Kosten- und Leistungsrechnung
- Einsatz von Controlling-Instrumenten
- Betriebliche Kennzahlen
- Vorbereiten von Finanz- und Investitionsplanung
Führung und Entwickeln von Personal
- Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal
- Durchführen von Personalmaßnahmen
- Planen und Durchführen der Ausbildung
- Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitern und Auszubildenden
- Personalentwicklungspotentialen und -ziele
- Anwenden des Konfliktmanagements
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
- Durchführen von Marktanalysen
- Formulieren von Marketingzielen
- Planen und Entwickeln von Marketingzielen
- Einführung und Umsetzung von Marketing-, Sponsoring-, und Fundraising-Maßnahmen
- Einsetzen von Methoden des Sozialmanagements
- Durchführen von Maßnahmen im Gesundheitsmarketing
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesen und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder
- einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen dienlich sind.
Zielgruppe und Einstufung/Level
Dieser Lehrgang "Fachwirt im Gesundheits- & Sozialwesen IHK" richtet sich an Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, darunter Mitarbeiter von kirchlichen Einrichtungen, Kliniken, Rehabilitationszentren, Pflegeheimen, Kureinrichtungen, Gesundheitszentren sowie von Transport- und Rettungsdiensten, Krankenkassen, Versicherungen und Verbänden. Auch Akademiker mit sozialwissenschaftlichem oder pädagogischem Abschluss sind willkommen. Die Weiterbildung bietet die Möglichkeit, vorhandene Kenntnisse zu vertiefen und neue Kompetenzen zu erwerben.
Bachelor-Niveau DQR6
Die erfolgreich absolvierte Prüfung bietet eine praxisnahe Alternative zu einem Studium, da der Abschluss nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen auf Stufe 6 gleichrangig einem Bachelor-Abschluss eingeordnet ist.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.