Aus 40% mach 50% - Finanzielle Förderung für Ihre Weiterbildung!

Ab dem 1. August 2020 werden Zuschüsse, Freibeträge und Darlehenserlasse erhöht. Wie die Förderung genau aussieht möchten wir Ihnen in diesem Beitrag kurz erläutern:

 

Welche Lehrgänge/Praxisstudiengänge werden gefördert?

  • Lehrgänge/Praxisstudiengänge in Vollzeit
  • Lehrgänge/Praxisstudiengänge in Teilzeit
  • Blended-Learning-Lehrgänge
  • Lehrgänge/Praxisstudiengänge müssen mehr als 400 Unterrichtsstunden besitzen

 

Wer bekommt eine finanzielle Förderung?

  • Die finanzielle Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig
  • Teilnehmer, die eine Anwesenheit von mindestens 70% erfüllen können

 

Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

  • Zuschuss Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: 50% (vor dem 1. August 2020: 40%)
  • Zinsgünstiges Darlehen: max. 15.000 €
  • Zuschuss des noch nicht fällig gewordenen Darlehens*: 50 % (vor dem 1. August 2020: 40%)

*Dies gilt nur, wenn die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildung erfolgreich absolviert wurde.

Unterhaltungsbeitrag

  • Nur bei Vollzeitlehrgängen möglich
  • Monatlicher Beitrag zum Lebensunterhalt
  • Der Betrag hängt vom Familienstand ab

 

Beispielrechnung

 

Sie haben noch Fragen? Gerne beantworten wir diese in einem persönlichen Gespräch!

Hier finden Sie unsere Ansprechpartner für

  • den technischen Bereich
  • den kaufmännischen Bereich

 

Oder wissen Sie noch nicht in welchem Bereich Sie sich gefördert weiterbilden lassen möchten?

Hier finden Sie unser Kursangebot für