Der Lehrgang Geprüfter Fachwirt im E-Commerce IHK bietet eine fundierte Vorbereitung auf eine Schlüsselposition im wachsenden Onlinehandel. Teilnehmende lernen, E-Commerce-Prozesse zu analysieren, Kundenverhalten zu bewerten und Strategien zur Optimierung des Onlinevertriebs zu entwickeln. Der umfangreiche Lehrplan deckt Themen wie Sortimentsgestaltung und Marketingplanung ab und fördert die Rolle als Schnittstelle zwischen internen Abteilungen und internationalen Partner. Diese Weiterbildung eröffnet vielfältige Karrierechancen und die Möglichkeit, die Zukunft des E-Commerce aktiv mitzugestalten.
Nr. 25210MA040
Inhalt
Entwickeln von Strategien für den E-Commerce
- Ableiten von Strategien aus Unternehmenszielen
- Auswerten von Markt- und Zielgruppenanalysen
- Bewerten nationaler und internationaler Vertriebsmärkte
- Prüfen technologischer und marktgebundener Entwicklungen auf Chancen und Risiken für bestehende und neue Geschäftsmodelle
- Auswählen von zielgruppengerechten Geschäftsmodellen und von dafür geeigneten Vertriebswegen
- Entscheiden über die Sortimentsstruktur und Festlegen des Waren- oder Dienstleistungssortiments
- Bewerten von intern oder extern erstellten Leistungsvergleichen von technischen Systemen für den E-Commerce
- Entwickeln zielgruppengerechter Marketingstrategien
- Festlegen von Kommunikationskanälen sowie von kundenorientierten Kommunikationsregeln
- Anwenden von Innovationsmanagement
Gestalten von Prozessen im E-Commerce
- Ableiten von Prozessen aus der Strategie für den E-Commerce, insbesondere der Marketing-, Sortiments- und Vertriebsstrategie im In- und Ausland
- Formulieren von organisatorischen und technischen Anforderungen in Abstimmung mit internen und externen Partnern
- Ausgestalten von Prozessen im E-Commerce, Ermitteln und Bewerten von Kosten und Risiken, Ableiten und Kontrollieren von Maßnahmen
- Steuern der Prozesse im E-Commerce, insbesondere von Marketing-, Sortiments- und Vertriebsprozessen
- Gestalten von Prozessen der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses
Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce
- Planen eines internen Kontrollsystems für Prozesse im E-Commerce
- Durchführen betriebswirtschaftlicher Auswertungen für die Aktivitäten im E-Commerce
- Auswählen von softwaregestützten Analysesystemen für Prozesse im E-Commerce und veranlassen des Einsatzes dieser Analysesysteme
- Analysieren der bestehenden Situation, Vergleichen mit den strategischen Zielen, Ableiten und Steuern von operativen Maßnahmen
- Auswählen von Maßnahmen zur Ermittlung und Verbesserung der Nutzererfahrung sowie der Konversionsrate
- Bewerten der Analyseergebnisse der Customer Journey über unterschiedliche Werbe- und Vertriebskanäle, Ableiten von Schlussfolgerungen
Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partner
- Situationsgerechtes Kommunizieren mit internen und externen Partnern, Präsentieren und Vertreten von Arbeitsergebnissen sowie zielgerichtetes Einsetzen von Präsentations- und Moderationstechniken
- Planen und Steuern des Personaleinsatzes, Mitwirken bei der Personalauswahl
- Anwenden von situationsgerechten Führungsmethoden
- Zusammenstellen von Projektgruppen Leiten von Projekten unter Anwendung von Methoden des Projektmanagements
- Einsetzen von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements
- Planen und Durchführen der Berufsausbildung
- Fördern der beruflichen Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
- Umsetzen der Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis.
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis.
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Fachwirts im E-Commerce“ oder einer „Geprüften Fachwirtin im E-Commerce“ aufweisen.
Zielgruppe und Einstufung/Level
Die Weiterbildung zum Fachwirt für E-Commerce IHK richtet sich an Fachkräfte aus dem E-Commerce, dem Einzelhandel und dem Groß- und Außenhandel, die ihre Kenntnisse im Onlinehandel vertiefen möchten. In Ihrer zukünftigen Funktion beraten Sie die Geschäftsführung strategisch zur Ausrichtung des Onlinehandels und arbeiten eng mit Marketing und Vertrieb zusammen. Ihr Wissen über aktuelle Trends macht Sie zu einer geschätzten Ansprechperson im Unternehmen.
Bachelor-Niveau DQR6
Die erfolgreich absolvierte Prüfung bietet eine praxisnahe Alternative zu einem Studium, da der Abschluss nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen auf Stufe 6 gleichrangig einem Bachelor-Abschluss eingeordnet ist.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.