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Die Weiterbildung zum Fachwirt für Güterverkehr und Logistik IHK bietet die notwendigen Kenntnisse zur Steuerung kaufmännischer Abläufe in der Logistikbranche. Absolventen sind qualifiziert, in Speditionen, Gütertransport, Hafen- und Luftverkehrsgesellschaften zu arbeiten. Die Lehrinhalte umfassen die Planung und Bewertung von Dienstleistungen, die Entwicklung kommunikativer und führungsbezogener Fähigkeiten sowie grundlegende Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Personalwesen, Recht und Außenwirtschaft.
Nr. 25210MA065
Inhalt
Voraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts für Güterverkehr und Logistik haben.
Zielgruppe und Einstufung/Level
Die Weiterbildung zum Fachwirt für Güterverkehr und Logistik IHK richtet sich an Mitarbeiter der Speditions- und Logistikbranche, die ihre Qualifikationen und Karrierechancen verbessern möchten. Sie ist für Personen gedacht, die eine verkehrswirtschaftliche oder kaufmännische Ausbildung abgeschlossen und relevante Berufserfahrung gesammelt haben. Teilnehmende können aus verschiedenen Bereichen wie Marketing, Verkehrsplanung, Personal- und Fahrzeugdisposition sowie Betriebssteuerung kommen. Auch Führungskräfte, Fachkräfte in der technischen Umsetzung von Logistikprozessen sowie Kaufleute für Verkehrsservice sind willkommen. Die Weiterbildung ermöglicht es, fundierte Kenntnisse zu erwerben und sich auf die Herausforderungen des Logistikmarktes optimal vorzubereiten.
Bachelor-Niveau DQR6
Die erfolgreich absolvierte Prüfung bietet eine praxisnahe Alternative zu einem Studium, da der Abschluss nach dem Deutschen Qualifizierungsrahmen auf Stufe 6 gleichrangig einem Bachelor-Abschluss eingeordnet ist.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Bei förderfähigen Prüfungslehrgängen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% zu den Lehrgangskosten. Für den verbleibenden restlichen Betrag wird Ihnen ein zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie darauf noch einmal einen Nachlass von 50%.
Meister-Bonus
Nach Abschluss Ihrer beruflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Fachkaufmann, operativer Professional, dem Betriebswirt oder Technischen Industriemanager unterstützt Sie der Freistaat Bayern mit dem „Meisterbonus“. Mit dem Meisterbonus schafft die Bayerische Staatsregierung den Anreiz sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Weiterbildungsabsolventen, die ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern erfolgreich ablegen, erhalten den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von aktuell 3.000 €. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.
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